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Reisebüro Hofer
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Aktuelles


zu jeder neuen Buchung ab dem 03. März 2025 gibt es auf

Wunsch eine RFID-Sicherheitskarte kostenlos (solange Vorrat reicht)


Aktuelle Information in Echtzeit für die österreichische Brennerstrecke A13
Aktuelle Information in Echtzeit für die österreichische Brennerstrecke A13

Vietnam

 

Verbot sämtlicher E-Zigaretten

Seit 1. Januar 2025 sind Einfuhr, Besitz und Nutzung sämtlicher elektronischer Zigaretten (inklusive Verdampfer, Tabakerhitzer etc.) und des dazugehörigen Equipments verboten. Es drohen Geldstrafen bis zu 3 Mrd. VND oder bis zu 15 Jahren Haft, siehe auch Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.

Führen Sie keine E-Zigaretten oder das dazugehörige Equipment nach Vietnam ein.


Einreise nach UK, Großbritanien, England

 

Liebe Reisende,

es wurde bereits vor einiger Zeit in der Presse angekündigt, dass auch deutsche Passinhaber ab 5. März 2025 die ETA (Electronic Travel Authorization) bei Einreise in die UK vorweisen müssen. Die ETA ist eine digitale Genehmigung für Personen, die kein Visa benötigen, um in die UK einzureisen bzw. dort durchzureisen (Transit) und über keinen Immigrationsstatus verfügen. Details können Sie auf der offiziellen Regierungsseite der UK nachlesen: https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta)     

 

  • Der offizielle Link auf der Website der Regierung der UK zur Beantragung der ETA:  Apply for an electronic travel authorization (ETA) - GOV.UK
  • Die Kosten betragen € 10 pro Antrag und erlaubt die mehrmalige Einreise in die UK mit einer Gültigkeit von 2 Jahren bzw. bis der Reisepass ausläuft (ist der Reisepass abgelaufen muss eine neue ETA beantragt werden).
  • Die Beantragung kann mit Hilfe des Handys durchgeführt werden, in der Regel dauert es bis zu 3 Tagen (man sollte jedoch nicht zu knapp die ETA beantragen, falls es ausnahmsweise doch mal länger dauern sollte oder keine Genehmigung erteilt worden ist).
  • Alle Reisende, die bereits über ein Visa verfügen bzw. eines benötigen müssen kein ETA beantragen.
  • Britische oder irische Reisepassinhaber benötigen kein ETA.
  • Berechtigte außereuropäische Reisepassinhaber (Tabelle s.u.), die ein ETA benötigen, können ab 27. November 2024 ein ETA beantragen, wenn die Reise ab 8. Januar 2025 beginnt (vorher wird kein ETA benötigt).
  • Berechtigte europäische Reisepassinhaber (Tabelle s.u.), die ein ETA benötigen können ab 5. März ein ETA beantragen, wenn die Reise ab 2. April 2025 beginnt (vorher wird kein ETA benötigt).

Tunesien

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Einreisen mit einem gültigen deutschen Personalausweis nach Tunesien sind nach Mitteilung der tunesischen Behörden nur noch bis 31. Dezember 2024 und ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Die Pauschalreise muss durch eine ausgedruckte Buchungsbestätigung nachgewiesen werden.

Es müssen eine Hotelreservierung und ein Rückflugticket für einen Linien- oder Charterflug per Ausdruck nachgewiesen werden.

Falls Sie keinen gültigen Reisepass besitzen und Ihr geplanter Aufenthalt in Tunesien über den 31. Dezember 2024 hinausgeht, beantragen Sie bitte umgehend einen Reisepass, um keine Nachteile zu erfahren.

 

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tunesien-node/tunesiensicherheit/219024#content_4


Kuba

Ein- und Ausreise über die USA

Achtung: Reisende, die sich - auch zu touristischen Zwecken - am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mehr mit ESTA in die USA einreisen, sondern müssen vor Reisebeginn ein Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten. Reisende sollten rechtzeitig vor Reisebeginn zu diesem Thema mit der zuständigen US-Vertretung Kontakt aufnehmen.

Touristische Reisen direkt aus den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt, dies betrifft auch Kreuzfahrten aus den USA nach Kuba. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen aus den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn sie unter eine der 11 von den US-Behörden festgelegten Kategorien fallen, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.

Kubareisende sind nach US-amerikanischem Recht verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen.

Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen.

US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Pflichten zum Nachweis des erlaubten Reisezwecks auch bei Reisen von Kuba in die USA an.

Nähere Informationen können nur die zuständigen US-Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen.

 

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kuba-node/kubasicherheit/212208#content_3


Auszug aus der Fachzeitschrift "Touristik aktuell", Ausgabe 08, 29.04.2024
Auszug aus der Fachzeitschrift "Touristik aktuell", Ausgabe 08, 29.04.2024


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